BFH - 29.01.1991 (VII E 6/90) - DRsp Nr. 1997/16381
BFH, vom 29.01.1991 - Aktenzeichen VII E 6/90
DRsp Nr. 1997/16381
»Der Streitwert eines Revisionsverfahrens, in dem sich das FA gegen eine durch das FG anerkannte Aufrechnung gegen Steuerforderungen wendet, bemißt sich jedenfalls dann nach dem vollen Wert der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung, wenn der Bestand der Gegenforderung streitig ist.«
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