I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 1980 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Dabei erfaßte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) u.a. Abgeordnetenbezüge des Klägers (vgl. § 22 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG -, eingefügt durch Art.II des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages -
Der Einspruch blieb ohne Erfolg.
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