BFH - 29.03.1984 (VII B 44/83) - DRsp Nr. 1997/15992
BFH, vom 29.03.1984 - Aktenzeichen VII B 44/83
DRsp Nr. 1997/15992
»Werden eine Rechtsstreitigkeit, für die die Revisionssumme nur 1.000 DM beträgt (z.B. der Streit über die Androhung eines Zwangsgeldes), und eine hinsichtlich der Revisionssumme nicht privilegierte Streitigkeit in einer Klage zusammen verfolgt, so ist die Streitwertrevision im Hinblick auf die niedrigere Revisionssumme nur zulässig, wenn diese allein durch den Streitwertanteil der privilegierten Streitigkeit überschritten wird (Anschluß an BFH-Beschluß vom 11.03.1982 IV R 14/81 , BFHE 135, 401, BStBl II 1982, 513).«
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