I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Die ursprüngliche Klägerin (weiterhin als solche bezeichnet) ist im Zuge mehrerer Umwandlungen auf die nunmehrige Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionsklägerin übergegangen.
Die Klägerin war eine bergrechtliche Gewerkschaft. Ihr Hauptgewerke war eine Aktiengesellschaft (AG), an die die Klägerin kraft Vertrages ihre Geschäftsergebnisse abzuführen hatte.
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