BFH vom 29.08.1984
I R 203/81
Fundstellen:
BStBl II 1984, 844

BFH - 29.08.1984 (I R 203/81) - DRsp Nr. 1997/16012

BFH, vom 29.08.1984 - Aktenzeichen I R 203/81

DRsp Nr. 1997/16012

»1. Der formellen Satzungsmäßigkeit ist genügt, wenn sich die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die steuerliche Vergünstigung aufgrund einer Auslegung aller Satzungsbestimmungen ergeben (Bestätigung des Urteils des Senats vom 13.12.1978 I R 39/78 , BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482). 2. "Umweltschutz" als Satzungszweck umfaßt seinem weiten Bereich entsprechend eine Vielzahl verschiedenartiger und vielgestaltiger Tätigkeiten. Dazu zählen grundsätzlich satzungsgemäße Aktivitäten im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zum Bau einer nuklearen Entsorgungsanlage für radioaktive Abfälle, dem Bau einer solchen Anlage und deren Betrieb, auch wenn dabei nach den gegebenen Verhältnissen eine gewisse Beeinflussung der politischen Meinung bezüglich der Energiepolitik nicht auszuschließen ist und sich die Tätigkeiten gegen Maßnahmen richten, die im Rahmen der geltenden atomrechtlichen Bestimmungen von den staatlichen Organen genehmigt worden sind. 3. Das satzungsgemäße Wirken einer Bürgerinitiative kann - wie der Einsatz einzelner Bürger - der objektiven Meinungsbildung als Grundlage zur Lösung der mit einem Entsorgungsvorhaben zusammenhängenden Umweltprobleme und der daraus entstehenden Ziel- und Interessenkonflikte dienen und damit die Allgemeinheit fördern.