BFH - 30.01.1979 (VII R 13/78) - DRsp Nr. 1997/14111
BFH, vom 30.01.1979 - Aktenzeichen VII R 13/78
DRsp Nr. 1997/14111
»Eine etwaige Überspannung der Prüfungsanforderungen ist von den Gerichten nur im Rahmen der Prüfung der Frage zu berücksichtigen, ob die Prüfer sachfremde Erwägungen angestellt oder allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben. Besonders hohe Durchfallquoten reichen für sich allein nicht aus, diese Frage zu bejahen (Änderung der Rechtsprechung).«