BFH - 30.01.1980 (II R 90/75) - DRsp Nr. 1997/14460
BFH, vom 30.01.1980 - Aktenzeichen II R 90/75
DRsp Nr. 1997/14460
»Ein Gesellschaftsteuerbescheid, in dem das FA mehrere für gesellschaftsteuerpflichtig erachtete Rechtsvorgänge unaufgegliedert zusammengefaßt und für sie eine Steuer festgesetzt hat, ist in der Regel inhaltlich nicht hinreichend bestimmt und aus diesem Grunde rechtswidrig.«