I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) bezog im Streitjahr 1976 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In diesem Jahr zog er mit seiner Ehefrau von O nach W um. Er machte in seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr nicht nachgewiesene sonstige Umzugskosten in Höhe der Pauschale nach §
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