BFH - 30.07.1980 (I B 27/80) - DRsp Nr. 1997/14709
BFH, vom 30.07.1980 - Aktenzeichen I B 27/80
DRsp Nr. 1997/14709
»Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß nach der bis zum Inkrafttreten der AO 1977 maßgebenden Rechtslage die bei Veräußerung eines Schiffes während der achtjährigen Sperrfrist des § 82fEStDV wegen des rückwirkenden Wegfalls der Sonderabschreibungen erhöhten Einkommensteueransprüche der regelmäßigen Verjährung unterlagen, mithin die Verjährung nicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres der Veräußerung begann. Etwas anderes galt nur dann, wenn die Einkommensteuerbescheide im Hinblick auf den Lauf der Sperrfrist gemäß § 100 Abs. 1AO für (teilweise) vorläufig erklärt worden waren.«