BFH - 30.09.1981 (II R 8/80) - DRsp Nr. 1997/15069
BFH, vom 30.09.1981 - Aktenzeichen II R 8/80
DRsp Nr. 1997/15069
»Ein Niedersachsenhaus (Bauernhaus, in dem Wohnung und Stall unter einem Dach sind) kann ein Einfamilienhaus im Sinn des Gesetzes über die Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sein, wenn die für Wohnzwecke genutzten Räume und die dazu gehörenden Nebenräume mehr als 66 2/3 v.H. der gesamten Nutzfläche umfassen.«
Normenkette:
GrEStEigWoG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;
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