I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein eingetragener Verein. Er errichtete auf fremdem Grund und Boden Gebäude und sonstige Anlagen (Vereinshaus, Schwimmbecken von 12,5 m x 50 m, Jugendhütte, Ballspielplätze u.a.). Den Einheitswert schrieb der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) zum 1. Januar 1974 auf ...DM fort. Gleichzeitig setzte das FA den Grundsteuermeßbetrag fest.
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