I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt in H ein ... Geschäft. Er wohnt in seinem Haus in W.
Am ... fuhr er mit seinem PKW in Begleitung einer Dame von seinem Geschäft zurück zu seiner Wohnung in W. Dabei wurde er vor seinem Haus von unbekannten Tätern überfallen und mit Gewalt festgehalten. Die Täter forderten unter Anwendung von Drohungen mit Gefahr für Leib und Leben des Klägers und der ihn begleitenden Dame ein Lösegeld. Zur Beschaffung des Lösegeldes ließen die Täter die Begleiterin des Klägers frei. Diese hob von einem Bankkonto des Klägers ... DM ab und übergab den Betrag nach Rückkehr zum Tatort den Tätern. Diese ließen daraufhin den Kläger und seine Begleiterin frei.
Bei der Ermittlung seines Gewinns aus Gewerbebetrieb für 1971 zog der Kläger das gezahlte Lösegeld als Betriebsausgabe ab.
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