BFH - 31.07.1980 (I R 66/78) - DRsp Nr. 1997/14742
BFH, vom 31.07.1980 - Aktenzeichen I R 66/78
DRsp Nr. 1997/14742
»Das Projektieren von Elektro- und Blitzschutzanlagen durch jemand, der die nach den Ingenieurgesetzen der Länder vorgeschriebene oder eine vergleichbare Ausbildung nicht nachweist, ist nur dann ein der Berufstätigkeit der Ingenieure ähnlicher Beruf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1EStG, wenn diese Tätigkeit zumindest gelegentlich besonders schwierige und vielfältige Fragen mit sich bringt, deren Lösung Kenntnisse voraussetzt, wie sie üblicherweise durch die Berufsausbildung eines Ingenieurs vermittelt werden.«