BFH - Beschluss vom 01.02.2008
X S 1/08 (PKH)
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 813

BFH - Beschluss vom 01.02.2008 (X S 1/08 (PKH)) - DRsp Nr. 2008/6130

BFH, Beschluss vom 01.02.2008 - Aktenzeichen X S 1/08 (PKH)

DRsp Nr. 2008/6130

Gründe:

I. Gegen den Antragsteller ergingen für die Streitjahre 2000 bis 2004 Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbescheide. Die Besteuerungsgrundlagen wurden hierbei geschätzt. Die hiergegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) ab. Das Urteil des FG wurde dem Antragsteller am 14. November 2007 zugestellt.

Gegen dieses Urteil legte der nicht vertretene Antragsteller mit seinem am 20. Dezember 2007 beim FG eingegangen Schreiben vom 14. Dezember 2007 "Einspruch" ein. Zugleich beantragte er in diesem Schreiben, ihm Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen. Er verwies darauf, dass er nur eine monatliche Rente von ... EUR beziehe. Ferner bat er um Zusendung "der Anträge". Dieses Schreiben wurde an den Bundesfinanzhof (BFH) weitergeleitet und ging dort am 31. Dezember 2007 ein.

II. Der Antrag wird abgelehnt.