Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wendet sich mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Finanzgerichts (FG), das ihre wegen Nichtbestehens der Steuerberaterprüfung 1996 gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (das Ministerium) erhobene, auf dessen Verpflichtung, die Steuerberaterprüfung für bestanden zu erklären, gerichtete Klage abgewiesen hat.
Die Beschwerde, deren Zulässigkeit gemäß Art.
Im Einzelnen gilt:
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