BFH - Beschluss vom 01.06.2005
I S 8/05

BFH - Beschluss vom 01.06.2005 (I S 8/05) - DRsp Nr. 2005/12609

BFH, Beschluss vom 01.06.2005 - Aktenzeichen I S 8/05

DRsp Nr. 2005/12609

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Gehaltsaufwendungen der Antragstellerin --einer GmbH-- für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Antragstellerin abgewiesen, ohne die Revision gegen sein Urteil zuzulassen. Die deshalb erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der beschließende Senat durch Beschluss vom 16. Januar 2005 I B 191/04 zurückgewiesen.

Mit Schriftsatz vom 8. April 2005 hat die Antragstellerin beantragt, die Vollziehung der angefochtenen Bescheide aufzuheben.