Der Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Antragsteller) wurde gemäß Gesellschafterbeschluß vom 18. Juni 1981 zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer einer GmbH bestellt. Mit Wirkung vom 1. September 1981 wurde Frau G zur weiteren Geschäftsführerin bestellt. Am 12. März 1982 stellte der Antragsteller für die GmbH den Antrag auf Konkurseröffnung; der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen.
Das Finanzamt -FA- nahm den Antragsteller durch Haftungsbescheid für die von der GmbH für die Zeiträume Oktober 1981 bis Februar 1982 einbehaltene und angemeldete, aber nicht an das FA abgeführte Lohnsteuer in Anspruch. Einspruch und Klage blieben erfolglos.
Der Antragsteller hat gegen das Urteil des FG Revision eingelegt und im vorliegenden Verfahren beantragt, ihm Prozeßkostenhilfe für das Revisionsverfahren zu bewilligen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|