Das Finanzgericht (FG) hat zu Beginn der mündlichen Verhandlung das Ablehnungsgesuch des Klägers, Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) gegen den Vorsitzenden Richter X und den Richter Y am Hessischen FG mit mündlicher Begründung abgelehnt. Hiergegen richtet sich das als außerordentliche Beschwerde bezeichnete Rechtsmittel des Antragstellers.
Die Beschwerde ist unzulässig.
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