BFH - Beschluß vom 05.02.1986 (I B 39/85) - DRsp Nr. 1996/12075
BFH, Beschluß vom 05.02.1986 - Aktenzeichen I B 39/85
DRsp Nr. 1996/12075
»1. Eine Aussetzung der Vollziehung ist auch dann geboten, wenn nach einem Urteil des erkennenden Senats die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts zweifelhaft ist und der Zweifel nach einem damit in Widerspruch stehenden Urteil des erkennenden Senats nicht besteht.«2. Zum Verhältnis von § 6StAnpG (§ 42AO (1977)) zur unbeschränkten Steuerpflicht einer ausländischen Körperschaft.«