Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hatte Klage wegen gegen sie ergangener Gewerbesteuermeßbescheide 1977 und 1978 erhoben. Das Finanzgericht (FG) erließ einen die Klage abweisenden Vorbescheid und ließ darin die Revision nicht zu. Der Vorbescheid wurde an den Prozeßbevollmächtigten der Klägerin am 30. April 1987 zugestellt.
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