Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) macht zu Unrecht als Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) geltend, das Finanzgericht habe seine Hinweispflicht verletzt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|