I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GbR, an der ursprünglich neben den Herren X und Y auch Frau Z beteiligt war, hat zum einen Klage gegen die ihr gegenüber ergangenen und die Erhebungszeiträume 1997 bis 2000 betreffenden Bescheide zur Feststellung des nach §
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