BFH - Beschluss vom 06.04.2005
IX S 1/05

BFH - Beschluss vom 06.04.2005 (IX S 1/05) - DRsp Nr. 2005/8110

BFH, Beschluss vom 06.04.2005 - Aktenzeichen IX S 1/05

DRsp Nr. 2005/8110

Gründe:

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Antragsteller wegen der Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2000 durch Urteil vom 9. November 2004 abgewiesen. Hiergegen haben die Antragsteller beim Bundesfinanzhof (BFH) im Verfahren ... Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt; sie begehren ferner, die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 2000 nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen.