I. Mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde macht der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage geltend, ob die gesetzlich geregelte Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) verfassungswidrig sei. Während in allen anderen Bereichen der Verwaltung die Bekanntgabe von Verwaltungsakten wenigstens durch vereinfachte Zustellung erfolge, komme es bei der Finanzverwaltung allein auf die Versendung durch die Behörde an, was zu einer unzulässigen Umkehr der Beweislast führe. Rechtsmittelfristen dürften auch bei Massenverfahren nicht aufgrund von Zugangsfiktionen zu laufen beginnen.
II. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig; das Vorbringen des Klägers erfüllt nicht die Mindestanforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde.
Nach Art.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|