BFH - Beschluß vom 06.08.1986 (II B 67/86) - DRsp Nr. 1996/12240
BFH, Beschluß vom 06.08.1986 - Aktenzeichen II B 67/86
DRsp Nr. 1996/12240
»Eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem die Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids betreffenden Rechtsstreit (Urteilsverfahren) ist dann unbegründet, wenn die in der Beschwerdeschrift als grundsätzlich aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht einer abschließenden Klärung zugeführt werden kann.«