I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Rechtsanwalt. In den Streitjahren übte er in erheblichem Umfange die Tätigkeit eines Konkurs- und Insolvenzverwalters aus. Die Beschwerde richtet sich gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG), das eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit gegenüber dem Kläger ergangener Gewerbesteuermessbescheide und Zerlegungsbescheide abgewiesen hat.
II.
Die Beschwerde ist nicht begründet, weil keiner der geltend gemachten gesetzlichen Gründe nach § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für eine Zulassung der Revision vorliegt.
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