BFH - Beschluß vom 07.05.2001 (VI B 238/00) - DRsp Nr. 2001/11043
BFH, Beschluß vom 07.05.2001 - Aktenzeichen VI B 238/00
DRsp Nr. 2001/11043
Gründe:
Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) ist als Ingenieur auf ständig wechselnden Baustellen beschäftigt. Im Streitjahr 1997 war er sowohl im Inland als auch im Ausland, insbesondere im Land A tätig.
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