Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt --HZA--) lehnte mit Bescheid vom 15. März 1999 den Antrag der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) auf Vergütung der Mineralölsteuer für leichtes Heizöl ab, welches diese in den Jahren 1997 und 1998 in ihrem Ziegeleibetrieb zum Brennen von keramischen Produkten und damit --darüber besteht Einigkeit-- zu einem begünstigten Zweck ("zu anderen Zwecken als zum Verheizen") i.S. des §
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