BFH - Beschluß vom 07.07.1998
VII B 60/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 78
BRAK-Mitt 1999, 99

BFH - Beschluß vom 07.07.1998 (VII B 60/98) - DRsp Nr. 1998/19063

BFH, Beschluß vom 07.07.1998 - Aktenzeichen VII B 60/98

DRsp Nr. 1998/19063

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten um den Widerruf der Bestellung des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) als Steuerberater, den der Beklagte und Beschwerdegegner (das Ministerium) wegen der gerichtlichen Anordnung ausgesprochen hat, durch die der Kläger in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt worden ist (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes).Das Finanzgericht (FG) hat die Klage gegen den Widerrufsbescheid des Ministeriums abgewiesen, und im wesentlichen folgendes ausgeführt: