I. Die Beteiligten streiten um den Widerruf der Bestellung des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) als Steuerberater, den der Beklagte und Beschwerdegegner (das Ministerium) wegen der gerichtlichen Anordnung ausgesprochen hat, durch die der Kläger in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt worden ist (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes).Das Finanzgericht (FG) hat die Klage gegen den Widerrufsbescheid des Ministeriums abgewiesen, und im wesentlichen folgendes ausgeführt:
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