I. Die Beteiligten streiten darüber, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) darin liegt, dass die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) Aufwendungen für eine Reise ihrer Gesellschafter-Geschäftsführerin nach Hawaii getragen hat.
Die Klägerin, eine GmbH, betreibt ein Restaurant. Sie ist dabei der Restaurantkette X angeschlossen, und zwar auf Grund eines Franchise-Vertrags mit der in den USA ansässigen X-Inc.. Gesellschafter der Klägerin waren im Streitjahr (1997) G und W, die jeweils 50 % des Stammkapitals hielten; alleinige Geschäftsführerin der Klägerin war G.
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