BFH - Beschluss vom 07.11.2007
I B 104/07
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 799
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 18.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 8030/05

BFH - Beschluss vom 07.11.2007 (I B 104/07) - DRsp Nr. 2008/6085

BFH, Beschluss vom 07.11.2007 - Aktenzeichen I B 104/07

DRsp Nr. 2008/6085

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, erhob nach einer Außenprüfung gegen die nach § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) geänderten Steuerbescheide Einspruch. Einziger Streitpunkt war, ob die Klägerin für die von ihrem Alleingesellschafter gepachteten Wirtschaftsgüter ein überhöhtes Entgelt entrichtet und dadurch verdeckt Gewinne ausgeschüttet hat (§ 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes -- KStG --). Der Einspruch richtete sich auch gegen die geänderten Körperschaftsteuerbescheide 1997 bis 2001 und hatte zum Teil Erfolg.