BFH - Beschluß vom 08.07.1998 (VIII B 74/97) - DRsp Nr. 1998/19073
BFH, Beschluß vom 08.07.1998 - Aktenzeichen VIII B 74/97
DRsp Nr. 1998/19073
Gründe:
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist nicht begründet. Das erstinstanzliche Urteil weicht nicht von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ab.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.