Die Beschwerde ist unzulässig.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat zwar innerhalb der Einmonatsfrist des § 116 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Er hat es jedoch unterlassen, sie innerhalb der in § 116 Abs. 3 FGO geregelten Frist zu begründen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|