I. Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, hat gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) bestandskräftig festgesetzte Steuererstattungsansprüche (Körperschaft- und Umsatzsteuer).
Das FA seinerseits hat gegen M bestandskräftig festgesetzte Steuernachforderungen. M war alleiniger Gründungsgesellschafter der Klägerin. Mit notariellem Vertrag verkaufte M seine Gesellschaftsanteile an der Klägerin zum 1. Januar 1987 an die Fa. H. A.G. (AG) Schweiz. Die AG räumte der Klägerin mehrere Darlehen ein, u.a. mit Vertrag vom 18./23. August 1992 ein Darlehen über ... Mio. DM, welches jedenfalls in Höhe von ... Mio. DM valutiert ist.
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