Im Hauptverfahren begehrt der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1982, zusätzlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 701 DM als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. Während des finanzgerichtlichen Verfahrens trug der Kläger mit Schriftsatz vom 29. April 1985 u.a. wörtlich vor:
"Ich beabsichtige, in der mündlichen Verhandlung folgende Anträge zu stellen: 1. ....."
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