BFH - Beschluss vom 09.06.2008
V S 40/07
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1854

BFH - Beschluss vom 09.06.2008 (V S 40/07) - DRsp Nr. 2008/17692

BFH, Beschluss vom 09.06.2008 - Aktenzeichen V S 40/07

DRsp Nr. 2008/17692

Gründe:

I. Mit Beschluss vom 23. Juli 2007 V S 9/07 (PKH) hat der Senat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das Beschwerdeverfahren abgelehnt und mit Beschluss vom 28. September 2007 im Verfahren V B 45/07 die Beschwerde der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Klägerin) gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 25. Januar 2007 5 K 368/06 als unbegründet zurückgewiesen.

Mit der von ihr selbst erhobenen Anhörungsrüge wendet sich die Klägerin gegen die Zurückweisung der Beschwerde.

II. Die Anhörungsrüge hat keinen Erfolg.