Das Rechtsmittel ist unzulässig.
Dies beurteilt sich nach der Rechtslage vor In-Kraft-Treten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757), wie sich aus Art. 4 dieses Gesetzes ergibt, denn die angefochtene Entscheidung des Finanzgerichts ist vor dem 1. Januar 2001 zugestellt worden.
Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) muß sich --wie auch aus der Rechtsmittelbelehrung in dem angefochtenen Beschluss hervorgeht-- jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt, durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertreten lassen (Art.
Dies gilt auch für die Einlegung der Beschwerde (Art.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|