BFH - Beschluss vom 11.07.2008
VII B 255/07
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 28.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1939/05

BFH - Beschluss vom 11.07.2008 (VII B 255/07) - DRsp Nr. 2008/17411

BFH, Beschluss vom 11.07.2008 - Aktenzeichen VII B 255/07

DRsp Nr. 2008/17411

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhob gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) Klage, mit der er u.a. die Feststellung beantragte, dass das FA aufgrund der infolge der Aufhebung von Art. 23 des Grundgesetzes (GG) nicht mehr bestehenden Bundesrepublik Deutschland für ihn nicht zuständig sei und es künftig zu unterlassen habe, Forderungen gegen ihn geltend zu machen und mit der Vollstreckung zu drohen. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab.