I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hat beim Finanzgericht (FG) Klage gegen einen an seinen Vermieter gerichteten Grundsteuermeßbescheid für die an ihn vermietete Eigentumswohnung erhoben. Er beantragte, ihm für die Durchführung dieses Verfahrens Prozeßkostenhilfe (PKH) zu gewähren.
Das FG hat den Antrag auf Gewährung von PKH durch Beschluß vom 19. September 1997, der dem Antragsteller am 2. Oktober 1997 zugestellt wurde, abgewiesen. Die beabsichtigte Prozeßführung biete keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Mit einem am 13. Oktober 1997 beim FG eingegangenen Schreiben hat der Antragsteller, der keiner der in Art.
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