I. Die Beteiligten streiten über die Angemessenheit von Gehältern, die die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) an ihre Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt hat.
Die Klägerin ist eine GmbH, die in den Streitjahren (1996 bis 2000) drei Geschäftsführer hatte. Von diesen hielten zwei --A und B-- jeweils die Hälfte des Stammkapitals der Klägerin; eine dritte Geschäftsführerin, C, war nicht Gesellschafterin der Klägerin. Die Klägerin erzielte in allen Streitjahren --wie schon in den Vorjahren-- erhebliche Verluste. A und B waren gegenüber mehreren Kreditinstituten persönlich Verbindlichkeiten eingegangen, die wirtschaftlich mit dem Betrieb der Klägerin zusammenhängen; zudem hatten sie in größerem Umfang Sicherheiten für Verbindlichkeiten der Klägerin gestellt.
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