BFH - Beschluß vom 12.06.1986 (VII B 112/85) - DRsp Nr. 1996/12175
BFH, Beschluß vom 12.06.1986 - Aktenzeichen VII B 112/85
DRsp Nr. 1996/12175
»Eine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheides über Eingangsabgaben, die bei der Abfertigung festgesetzt worden sind, ist mangels berechtigten Interesses an vorläufigem Rechtsschutz in der Regel nicht geboten (Bestätigung der Rechtsprechung).«