Das Finanzgericht (FG) hat die Umsatzsteuerbescheide 1980 bis 1982 vom 12. März 1990 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung des Beklagten und Beschwerdeführers (Finanzamt - FA -) aufgehoben. Diese Bescheide änderten die für vorläufig nach § 165 Abs. 1 der Abgabenordnung (
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