BFH - Beschluss vom 12.11.2007
IX S 12/07 (PKH)

BFH - Beschluss vom 12.11.2007 (IX S 12/07 (PKH)) - DRsp Nr. 2008/11530

BFH, Beschluss vom 12.11.2007 - Aktenzeichen IX S 12/07 (PKH)

DRsp Nr. 2008/11530

Gründe:

Die Antragstellerin begehrt Prozesskostenhilfe für ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts (FG), mit der ihre Klage auf Festsetzung von Eigenheimzulage für eine ihrem Vater --nach den tatrichterlichen Feststellungen entgeltlich-- überlassene Wohnung abgelehnt wurde.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren IX B 121/07 ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 142 der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- i.V.m. § 114 der Zivilprozessordnung).