BFH - Beschluß vom 13.02.1998
II B 53/97

BFH - Beschluß vom 13.02.1998 (II B 53/97) - DRsp Nr. 1998/8891

BFH, Beschluß vom 13.02.1998 - Aktenzeichen II B 53/97

DRsp Nr. 1998/8891

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) erwarb im Jahr 1980 ein Grundstück mit aufstehendem älteren Gebäude samt jüngeren Anbau. Im Anschluß an den Erwerb baute sie 1980/1981 das Hauptgebäude aus und nutzte es bei einer Wohnfläche von 168 qm zu Wohnzwecken. In 1987 baute sie sodann den Anbau aus, der fortan bei einer Nutzfläche von 84 qm als Steuerberatungspraxis diente. Hauptgebäude und Anbau sind baulich vollständig gegeneinander abgeschlossen und nur über getrennte Eingänge zugänglich. Bis 1987 war das Grundstück als Zweifamilienhaus bewertet. Durch bestandskräftige Artfortschreibung auf den 1. Januar 1988 vom 20. April 1988 nahm der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) eine Umbewertung zum Einfamilienhaus vor.