BFH - Beschluß vom 13.08.1998
VII R 30/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 208

BFH - Beschluß vom 13.08.1998 (VII R 30/98) - DRsp Nr. 1999/523

BFH, Beschluß vom 13.08.1998 - Aktenzeichen VII R 30/98

DRsp Nr. 1999/523

Gründe:

I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Hauptzollamt --HZA--) hat den Kläger und Revisionskläger (Kläger) durch Steuerbescheid vom ... als Abgabenschuldner gesamtschuldnerisch für Abschöpfung und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von insgesamt ... DM in Anspruch genommen. Einspruch und Klage dagegen blieben ohne Erfolg. In der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) am 25. September 1997 wurde der Beschluß verkündet, daß eine Entscheidung den Beteiligten schriftlich zugestellt wird. Das Urteil ist am 19. Januar 1998 zur Geschäftsstelle gelangt und dem Kläger am 2. Februar 1998 zugestellt worden.