Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) klagen vor dem Finanzgericht (FG) gegen das Finanzamt (FA) auf Erstattung von Lohnsteuer aus einem zu ihren Gunsten wegen Unterhaltsansprüchen gegen den Erstattungsberechtigten ergangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß. Sie beantragten mit der Klageschrift vom 29. Januar 1987 -beim FG eingegangen am 2. Februar 1987-, ihnen Prozeßkostenhilfe (PKH) zu gewähren und ihnen die Prozeßbevollmächtigten als Vertreter beizuordnen. Das FG hat über die Klage und über den Antrag auf PKH noch nicht entschieden.
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