Soweit dem Schreiben des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) vom ... Dezember 1997 zu entnehmen sein sollte, daß er die Beiordnung eines Notanwalts i.S. von § 78b der Zivilprozeßordnung (ZPO) für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde beantragen will, ist dieser Antrag schon aus folgenden Gründen abzulehnen:
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