BFH - Beschluss vom 14.04.2008
I B 32/08

BFH - Beschluss vom 14.04.2008 (I B 32/08) - DRsp Nr. 2008/14944

BFH, Beschluss vom 14.04.2008 - Aktenzeichen I B 32/08 - Aktenzeichen I B 33/08

DRsp Nr. 2008/14944

Gründe:

I. Das Finanzgericht (FG) des Saarlandes hat mit Beschlüssen vom 24. Januar 2007 1 V 1233/05 und 1 V 1234/05 Anträge der Beschwerdeführerin auf Fortsetzung zweier Verfahren betreffend die Abänderung von Beschlüssen über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) bestimmter Steuerbescheide des Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) zurückgewiesen. Die Beschwerde hat das FG nicht zugelassen. Hiergegen hat die Beschwerdeführerin Nichtzulassungsbeschwerden erhoben, die vom Senat mit Beschluss vom 18. Oktober 2007 I B 42, 43/07 zurückgewiesen worden sind. Gegen diesen Senatsbeschluss wendet sich die Beschwerdeführerin jetzt mit ihren "sofortige(n) Beschwerde(n) wegen greifbarer und offensichtlicher Rechts- und Gesetzeswidrigkeit".