BFH - Beschluss vom 14.05.2007
I R 7/06
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1832
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 14.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 570/03

BFH - Beschluss vom 14.05.2007 (I R 7/06) - DRsp Nr. 2007/14708

BFH, Beschluss vom 14.05.2007 - Aktenzeichen I R 7/06

DRsp Nr. 2007/14708

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für die Streitjahre 1997 bis 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.

Der Kläger stand seit 1965 in den Diensten einer südafrikanischen Fluggesellschaft, der South African Airways (SAA), zuletzt vor seiner Pensionierung im Juli 1997 als ... Er erhält seitdem auf Grund einer ihm erteilten Pensionszusage eine betriebliche Altersversorgung. Die SAA war als Teil des "Department of Transport" eine öffentliche Kasse i.S. von Art. 16 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (DBA-Südafrika) vom 25. Januar 1973 (BGBl II 1974, 1186, BStBl I 1974, 851). Seit ihrer Privatisierung im Jahre 1990 ist sie eine AG südafrikanischen Rechts und eine Tochtergesellschaft einer weiteren Kapitalgesellschaft südafrikanischen Rechts, der Transnet Limited (T-Ltd.). In dem der Privatisierung zugrundeliegenden South African Transport Services Act ist sichergestellt, dass durch die Überführung der South African Transport Services in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ein Risiko für die Versorgungsansprüche der Mitarbeiter der SAA nicht besteht, sondern der Staat selbst die erteilten Versorgungszusagen garantiert.