Wird ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung --wie hier-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) gestellt, so können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids nur dann bestehen, wenn ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist (BFH-Beschlüsse vom 12. November 1996 III S 3/96, BFH/NV 1997, 421; vom 28. Januar 1997 X S 28/96, BFH/NV 1997, 510, und vom 22. November 2004 III S 3/04, Juris-STRE 2004 51586).
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